FAQ (häufig gestellte Fragen)

Wieso erhalte ich eine Rechnung der Zentralen Inkassostelle?

Die Zentrale Inkassostelle der Gerichte (ZIST) ist mit dem Inkasso für Forderungen des Obergerichts, der Bezirksgerichte, des Generalsekretariats der Direktion der Justiz und des Innern, der Militärgerichte und der Staats- und Jugendanwaltschaften beauftragt. Zudem besorgt die ZIST das Nachinkasso für Forderungen des Verwaltungsgerichts und des Sozialversicherungsgerichts.
 

Wie kann ich aus dem Ausland bezahlen?

Siehe Zahlungsverbindungen.
 

Was muss ich tun, damit mir mein Guthaben ausbezahlt wird?

Berechtigte Personen werden automatisch mittels Guthabenanzeige auf ihr Guthaben aufmerksam gemacht, sobald der Entscheid endgültig ist. Wenn eine Partei anwaltlich vertreten ist, geht die Guthabenanzeige an die Vertretung mit der Bitte anzugeben, wohin das Guthaben ausbezahlt werden soll.
 

Ich kann die Rechnung nicht bezahlen, was kann ich tun?

Verfahrenskosten: Lässt Ihre finanzielle Situation eine Einmalzahlung nicht zu, kann ein Gesuch um Teilzahlungen oder Stundung eingereicht werden. 
Busse / Geldstrafe: Lässt Ihre finanzielle Situation eine Einmalzahlung nicht zu, kann ein Gesuch um Teilzahlung oder gemeinnützige Arbeit eingereicht werden.
 

Kann ich den Betreibungsregistereintrag der Zentralen Inkassostelle löschen lassen?

Sofern die Forderung vollständig bezahlt ist, können Sie ein Gesuch um Löschung der Betreibung einreichen. Dem Gesuch ist ein aktueller Betreibungsregisterauszug (nicht älter als 3 Monate) beizulegen. Sind auf dem Auszug weitere Gläubiger vermerkt, erfolgt eine Löschung nur, wenn Sie uns die Einverständniserklärungen aller übrigen Gläubiger vorlegen. Allfällige Kosten für die Löschung sind durch den Schuldner / die Schuldnerin zu tragen.
 

Kann ich eine Forderung stunden lassen?

Siehe Stundung.
 

Warum erhalte ich eine Rechnung für eine ältere Forderung?

Siehe Nachinkasso.
 

Ich habe keine QR-Zahlteile mehr. Wie kann ich neue bestellen?

Senden Sie uns bitte via Kontaktformular eine Nachricht unter Angabe der Anzahl gewünschter QR-Zahlteile (max. 12 Stück).